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09.05.2019

Saschwaller Dorfkurier 2019

 

                           

 

Liebe Saschwaller,

ein gesundes, friedvolles und erfolgreiches Jahr 2019 wünscht Ihnen das Redaktionsteam des Dorfkurier´s und die CDU Sasbachwalden.

 

Ortsbausatzung:

Die letzte Anpassung der Ortsbausatzung für unsere Gemeinde stammt aus dem März 2007 und wird somit 12 Jahre alt. Seither hat sich viel geändert:         Wärmeschutzverordnung, Bauleitplanung des Landes Baden-Württemberg, neue Baumateriealien, Vorgaben der Gemeinde zur Bauweise, aber auch seitens der Bauherrschaft was die Wohnansprüche anbelangt usw., um nur einige aufzuzeigen.  

Wir haben hierzu unsere Bürgermeisterin Frau Sonja Schuchter befragt.

Hier ihre Antwort:

Nachdem immer wieder Bauanträge gestellt werden, die Befreiungen nach der geltenden Ortsbausatzung erforderlich machen, war es naheliegend die Ortsbausatzung  entsprechend zu überarbeiten bzw. zu modernisieren.

Die Ortsbausatzung findet in der Regel dann Anwendung, wenn kein konkreter Bebauungsplan vorliegt, insbesondere in der Ortsmitte.

Wie bisher soll deshalb auf das Thema „Fachwerk“ ein besonderes Augenmerk gesetzt werden, da es charakteristisch für das Ortsbild ist. Demgegenüber soll durch die Überarbeitung im Hinblick auf die bisherigen Festsetzungen u.a. Gauben-Größen, Fenster-Größen, Dachneigungen und verwendbare Materialien, den neuen Wohnansprüchen, Rechnung getragen werden.

Um dies zu gewährleiten, wurde eine Expertenrunde gebildet, die sich aus der Architektin Dr. Ulrike Fischer (KIT Karlsruhe), meiner Person, Hauptamtsleiter Jürgen Zeilfelder, Markus Bruder und Hubert Doll als Vertreter des Gemeinderates, sowie Adrian Schaufler als „Praktiker“ zusammensetzt.

Als Grundlage für diese Beratungen haben Studentinnen des KIT Karlsruhe den Bestand der ortsbildenden Fachwerkhäuser aufgenommen und inzwischen zur Verfügung gestellt.

Das erste Treffen findet im Februar dieses Jahres statt.

Es sind sicherlich mehrere Beratungstermine erforderlich, so dass wohl frühestens erst nach der Sommerpause die Beratungen abgeschlossen sind und dann mit der Verabschiedung der neuen Satzung im Gemeinderat gerechnet werden kann.

 

Kommunalwahlen 2019 (Gemeinderats-und Kreistagswahlen):

Diese finden in Baden-Württemberg am 26. Mai 2019 zusammen mit der Europawahl statt. Mit diesen beiden Wahlen bestimmen Sie mit, was in unserer Heimatgemeinde und im Ortenaukreis politisch entschieden wird. So steht in der Hauptsatzung der Gemeinde unter:

§ 1 Gemeindeverfassung: Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister/in.

§ 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeit: Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde!

Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder dem Bürgermeister/in bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder der Bürgermeister/in kraft Gesetzes zuständig ist.

Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister/in.

So sind u.a. der Haushaltsplan, Ortsbausatzung, Polizeiverordnung, Friedhofsatzung, Ladenschluss, Fremdenverkehr-Kurtaxe, Badeordnung usw. durch den Gemeinderat zu beraten, zu beschließen und durch die Verwaltung umzusetzen.

Im Baubereich sind der Flächennutzungsplan sowie die daraus hervorgehende  Bebauungspläne durch den Gemeinderat zu beschließen.

 

Kreistag: Der Ortenaukreis umfasst 51 Gemeinden. Er ist einer der größten Landkreise in Baden-Württenberg. Beim Kreistag, sind dann ergänzend noch die gemeinsamen Interessen aller Gemeinde wie z.B. Krankenhäuser, Müllentsorgung usw., sowie die gemeindeübergreifende Bebauung angesiedelt.                                              

Unsere Gemeinde ist im Wahlkreis III (Kappelrodeck-Sasbach) mit insgesamt 5 Gemeinden (Kappelrodeck, Lauf, Ottenhöfen, Sasbach, und Seebach =  (22.400 Einwohner) mit 4 Sitzen vertreten.

Zusammen mit der Europawahl stehen am 26.05.2019 drei wichtige Wahlen an. Wir bitten Sie halten sie sich den Termin frei oder nutzen Sie die Briefwahl, denn wir dürfen uns keinesfalls Europa durch die Populisten gefährden lassen.

 

Anno dazumal und heute um den Saschwaller Kirchturm

 

Wussten Sie schon...

 

..., dass für Sasbachwalden im Jahre 2029 eineBevölkerung von 2.870 Menschen prognostiziert wird? (Vergleich 2018: 2.711 und 2016: 2663 *)

 

..., dass Sasbachwalden eine Bettenauslastung von 34,4% im Jahre 2017 hatte? (Zum Vergleich 2016: 23.3% *)

 

..., dass es im Jahre 2017 in Sasbachwalden 81.769 Übernachtungen (mit steigender Tendenz) gab? (Vergleich 2016: 79.595*)

 

..., dass die durchschnittliche Aufenthaltsdauer eines Touristen 2017 in Sasbachwalden 2 Tage betrug? (Vergleich 1999: 3,7 Tage) *

 

…, dass sich für TONarten 2018 152.000 Besucher/Nutzer auf Sasbachwalden.de interessierten (ein Plus von 7%)? Und insgesamt 11 Veranstaltungen mit 1740 Besuchern stattfanden, wovon 8 Veranstaltungen komplett ausverkauft waren?

 

..., dass Sasbachwalden im Jahre 2017 666 Wohngebäude hatte? (Vergleich 1999: 574) *

 

..., wer sein Fahrzeug (KFZ) für den Wohnort Sasbachwalden zulässt, dass 5 Kennzeichen zur Auswahl hat? (OG, BH, KEL, LR, WOL)

 

…, dass am 23.Mai 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) erlassen wurde; es trat am 24.Mai 1949, 0:00 Uhr in Kraft. Damit ist der 23.Mai 1949 zugleich der Gründungstag der Bundesrepublik Deutschland.

 

…, dass der „Musikalische Sonntags-Treff“ (immer bei schönem Wetter), 2017 erfolgreich gestartet und auch in 2019 fortgesetzt wird? Start ist am 02. Juni  beim Pavillon im Kurpark mit der Volkstanz- und Trachtengruppe.     

        

* Quelle: statistisches Landesamt

 

Herausgeber:    CDU Gemeindeverband Sasbachwalden

Redaktion:         Heinrich Fallert, Pascal Jerger und Wolfgang Fischer